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Unterhaltspfaendung - Bumpi - 03-03-2026 Hallo... Habe mal wieder ne Frage. . Kann laufender Unterhalt auch gepfaendet werden, obwohl keine Rückstaende existieren.. Und was kann man dagegen tun...(Titel existiert) Gruss Bumpi RE: Unterhaltspfaendung - p__ - 03-03-2026 Ja, der Titel berechtigt immer zur Vollstreckung, egal ob Rückstände da sind oder nicht. Das gehört zu dem Versklavungsinstrumentarium der dreckigen "Rechtspflege", mit dem Menschen zu Unterhaltspflichtigen gemacht und gebrochen werden. Antwort: Vollstreckungsabwehrklage, Antrag auf Einstellung der Zwangsvollstreckung. Nachweise der regelmäßigen Zahlung sind natürlich nötig. RE: Unterhaltspfaendung - Alimen T - 04-03-2026 Interessante Frage . Passiert das momentan ? Wie hoch wären die Pfändungsgebühren und wer trägt die Gerichtskosten bei einer unnötigen Pfändung wenn man eine Abwehrklage einreicht ? RE: Unterhaltspfaendung - p__ - 04-03-2026 Auch die entstandenen Kosten einer ungerechtfertigten Pfändung sind theoretisch einklagbar. Das ist aber komplizierter und von mehr Dingen abhängig. Der genaue Sachverhalt ist da erst mal zu untersuchen. Vielleicht war auch ein Dritter verantwortlich, z.B. die Bank, etwa weil ein Kontoumzug nicht so funktionierte wie zugesichert. RE: Unterhaltspfaendung - Nintendo - 04-03-2026 Aus Neugierde: Was passiert denn, wenn die arme Ex ohne Geld den zuviel gepfändeten Teil einfach spontan ausgegeben hat und nicht zurückzahlen kann? RE: Unterhaltspfaendung - p__ - 04-03-2026 Dann hat sie Schulden bei dir. RE: Unterhaltspfaendung - Nintendo - 04-03-2026 DAs könnte der ein oder andere durchgeknallten Ex total egal sein. RE: Unterhaltspfaendung - Paul Rosenberg - 05-03-2026 Eine wirklich interessantes Thema. Was würde denn passieren, wenn der Unterhaltspflichtige, der immer pünktlich zahlt, aufgrund einer ungerechtfertigten Lohnpfändung beim Arbeitgeber seinen Job verliert? RE: Unterhaltspfaendung - p__ - 05-03-2026 Siehe #4. Theoretisch ist Schadenersatz einklagbar. Das hängt aber an ein paar mehr Dingen. Die Hürden sind hoch. Die Pfändung muss zweifelsfrei rechtswidrig gewesen sein. Du musst nachweisen, dass der Gläubiger schuldhaft gehandelt hat incl. Fahrlässigkedit und Vorsatz. Du musst nachweisen, dass die Pfändung ursächlich für den Jobverlust war. Vorsicht, denn eine einmalige Lohnpfändung rechtfertigt regelmäßig keine Kündigung. Und schliesslich muss die Schadenshöhe beziffert werden, Verdienstausfall, Differenzlohn bei neuer schlechter bezahlter Stelle, Anwaltskosten, immaterielle Schäden (fast nie durchsetzbar). Man beachte, wer was nachweisen muss: Du musst nachweisen, dass... RE: Unterhaltspfaendung - Bumpi - 05-03-2026 Zur Sache nochmals...Meine Ex Mokiert sich halt mal wieder...es kam der Unterhalt fürs Töchterchen ein paar mal zu spart, aber wie gesagt ds bestehen keine Rückstaende oder Altforderungen... Ich sehe das relativ gelassen... RE: Unterhaltspfaendung - Bumpi - 05-03-2026 Noch eine Zusatzfrage. Wenn ich arbeitslos werde, ist der Selbstbehalt immer noch bei 1750 Euro? Tochter studiert außerhalb mit eigener Wohnung, ü 21 , nicht privilegiert. Gilt Erwerbsobliegenheit oder sogar gesteigerte Erwerbsobliegenheut? Gruss Bumpi RE: Unterhaltspfaendung - p__ - 05-03-2026 Keine gesteigerte Erwerbsobliegenheit. Die 1750 EUR bleiben in der Theorie. RE: Unterhaltspfaendung - Alimen T - 05-03-2026 (05-03-2026, 22:13)Bumpi schrieb: Noch eine Zusatzfrage. Demnach könnte nur sie eine Pfändung in Auftrag geben . |