05-03-2026, 00:37
Siehe #4. Theoretisch ist Schadenersatz einklagbar. Das hängt aber an ein paar mehr Dingen. Die Hürden sind hoch.
Die Pfändung muss zweifelsfrei rechtswidrig gewesen sein. Du musst nachweisen, dass der Gläubiger schuldhaft gehandelt hat incl. Fahrlässigkedit und Vorsatz. Du musst nachweisen, dass die Pfändung ursächlich für den Jobverlust war. Vorsicht, denn eine einmalige Lohnpfändung rechtfertigt regelmäßig keine Kündigung. Und schliesslich muss die Schadenshöhe beziffert werden, Verdienstausfall, Differenzlohn bei neuer schlechter bezahlter Stelle, Anwaltskosten, immaterielle Schäden (fast nie durchsetzbar).
Man beachte, wer was nachweisen muss: Du musst nachweisen, dass...
Die Pfändung muss zweifelsfrei rechtswidrig gewesen sein. Du musst nachweisen, dass der Gläubiger schuldhaft gehandelt hat incl. Fahrlässigkedit und Vorsatz. Du musst nachweisen, dass die Pfändung ursächlich für den Jobverlust war. Vorsicht, denn eine einmalige Lohnpfändung rechtfertigt regelmäßig keine Kündigung. Und schliesslich muss die Schadenshöhe beziffert werden, Verdienstausfall, Differenzlohn bei neuer schlechter bezahlter Stelle, Anwaltskosten, immaterielle Schäden (fast nie durchsetzbar).
Man beachte, wer was nachweisen muss: Du musst nachweisen, dass...
