03-03-2026, 22:26
Ja, der Titel berechtigt immer zur Vollstreckung, egal ob Rückstände da sind oder nicht. Das gehört zu dem Versklavungsinstrumentarium der dreckigen "Rechtspflege", mit dem Menschen zu Unterhaltspflichtigen gemacht und gebrochen werden.
Antwort: Vollstreckungsabwehrklage, Antrag auf Einstellung der Zwangsvollstreckung. Nachweise der regelmäßigen Zahlung sind natürlich nötig.
Antwort: Vollstreckungsabwehrklage, Antrag auf Einstellung der Zwangsvollstreckung. Nachweise der regelmäßigen Zahlung sind natürlich nötig.
