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Kann mein 3 jaehriger Sohn bei mir (Vater) leben?
Nun daher wurde mir ja gesagt, dass es erst eine Trennungsvereinbarung mit Umgangsplan fürs Kind geben muss bevor sie auszieht. Damit es vorher geklärt ist. Vorher darf sie nicht ausziehen. So wurde mir das gesagt. Weil sonst könnte sie das Kind einfach in ihrer Wohnung behalten und ihn nicht mehr raus rücken. Ist das also nicht sinnvoller so eine schriftliche Vereinbarung vor ihrem Auszug zu treffen?

Und du sagtest Kinderbtreuung ist ihre Sache in ihrer Woche.
Heißt aber dann nicht, dass sie Fremdbetreuung alleine entscheiden kann oder? Weil genau das ist es ja. Allein schon aus dem Grund, dass ich unseren Sohn nicht irgendwelchen wildfremden Betreuern anvertrauen will wenn ich da doch da bin.
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RE: Kann mein 3 jaehriger Sohn bei mir (Vater) leben? - von Sumpfhai - 20-02-2026, 13:23

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