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Kann mein 3 jaehriger Sohn bei mir (Vater) leben?
Daher weiß ich nicht ob es richtig war die Bürgschaft nicht zu unterschreiben.
Die Frau vom Jugendamt sagte auch direkt "Es muss schnellstmöglich eine räumliche Trennung stattfinden, da es gerade ganz stark auf Kindeswohlgefährdung hinausläuft"

Aber die Helferfrau sagte ja, dass die Bürgschaft unser Untergang wäre weil meine Frau dann abhaut und das Kind weg ist und wir uns selber ins Bein schießen. Seht ihr das auch so?
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RE: Kann mein 3 jaehriger Sohn bei mir (Vater) leben? - von Sumpfhai - 18-02-2026, 17:30

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