Ich muss ein bischen zurückrudern. Unbefristet und dauerhafte Haftung gibt es nur bei einer ausdrücklichen Rettungsbürgschaft.
Ansonsten ist eine "normale" Bürgschaft auf maximal 3 Mieten begrenz.
Hier ist ganz genau der Wortlaut zu prüfen! Am besten den Vertrag mitnehmen und erst am Folgetag unterschreiben, wenn der verstanden und gegengeprüft ist.
Begriffe wie "Mietzahlungsbürgschaft" dürfe nicht fallen, denn das besagt schnell unbegrenze Haftung für unendlich oft.
Aber für nur 3 Mieten die Ex aus der eignen Wohnung rauszukaufen finde ich eine lohnende Sache.
Wie hoch ist die Miete und kann deine Mutter das verkraften auf dieses Geld zu verzichten?
Ansonsten ist eine "normale" Bürgschaft auf maximal 3 Mieten begrenz.
Hier ist ganz genau der Wortlaut zu prüfen! Am besten den Vertrag mitnehmen und erst am Folgetag unterschreiben, wenn der verstanden und gegengeprüft ist.
Begriffe wie "Mietzahlungsbürgschaft" dürfe nicht fallen, denn das besagt schnell unbegrenze Haftung für unendlich oft.
Aber für nur 3 Mieten die Ex aus der eignen Wohnung rauszukaufen finde ich eine lohnende Sache.
Wie hoch ist die Miete und kann deine Mutter das verkraften auf dieses Geld zu verzichten?

