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Kann mein 3 jaehriger Sohn bei mir (Vater) leben?
Es kommt drauf an. Eine befristete Bürgschaft halte ich für ein vertretbares Risiko, wenn die Oma durch eine eingetretene Zahlungsverpflichtung nicht finanziell umkippt. Da ist der Nutzen grösser wie das Risiko. Problem: Der Vermieter wird keine Befristung wollen. Eine unbefristete Bürgschaft würde ich jetzt aber nicht mehr eingehen. Die Ex dreht ja völlig hohl und wirft mit dem Hintern um, was sie aufbauen kann. Das kann zu dauerhaften Problemen führen, die für viele Jahre anhalten.

Soweit ich weiss, enden unbefristete Bürgschaften erst bei Wegfall des Sicherungszwecks. Da muss man sich aber nochmal informieren. Da rauszukommen wird sicher schwierig sein.

Der Auszug ist und bleibt eminent wichtig. Aber nicht zu jedem Preis.
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RE: Kann mein 3 jaehriger Sohn bei mir (Vater) leben? - von p__ - 17-02-2026, 16:01

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