17-02-2026, 15:48
Trennungsvereinbarung gut und schön, aber wenn das nur zwischen euch vereinbart ist, ist das rechtlich null verbindlich. Verbindlicher wäre das nur mit Notar. Besser als nichts, kann man später drauf verweisen, wenn sie sich nicht dran hält.
Wenn sie mit dem Kind auf und davon will, macht sie das sowieso. Frauen haben da eher nichts zu befürchten. Größere Bauchschmerzen hätte ich bei der Bürgschaft mit dem Risiko, dass deine Mutter für die Miete, die deine Ex nicht bezahlt, drangenommen wird. Es wäre aber gut, sie aus dem Haus zu haben. Kann dir da keinen Rat geben.
Wenn sie mit dem Kind auf und davon will, macht sie das sowieso. Frauen haben da eher nichts zu befürchten. Größere Bauchschmerzen hätte ich bei der Bürgschaft mit dem Risiko, dass deine Mutter für die Miete, die deine Ex nicht bezahlt, drangenommen wird. Es wäre aber gut, sie aus dem Haus zu haben. Kann dir da keinen Rat geben.

