17-02-2026, 13:35
(17-02-2026, 12:46)Sumpfhai schrieb: offiziell für dauerhaft erwerbsunfähig erklärt
Und damit sind Phantasien über Arbeitspflichten erledigt. Doppelt sogar. Denn es wäre auch gar nichts zu holen, selbst dann, wenn Pflichten ausgesprochen werden würden, wäre das wirklungslos, du bist doch nicht mal pfändbar. Erfundene Schulden bewirken überhaupt nichts. Damit kann keiner Druck aufbauen gegen dich.
Du redest in jedem einzelnen Beitrag über Dinge, die irgendwann vielleicht mal kommen könnten, wahrscheinlich aber nicht, über Fantasie-Anträge. Glaub mir, das bringt nichts, die Gegenwart zählt und für die Zukunft bist du bereits richtig positioniert. Du fällst herein auf die Absicht der Gegenseite: Du wirst destabilisert, arbeitest dich an deren Hass ab, deine Gedanken kreisen bei dir bis zur Ermüdung, du hoffst auf leichte Auswege und kleine Hoffnungen wie das Gesprächsangebot.
Wenn mich einer am Telefon als erziehungsunfähig bezeichnet hätte, weil ich behindert bin, würde ich das Gespräch beenden und ihn auch mal provozieren, folgendes schreiben:
Frau Wampe-Mahomett,
am 16.2.2026 ab 15:43 Uhr haben Sie mich als Angestellte der Einrichtung "Sieg der heiligen Mutter" von sich aus ungefragt telefonisch kontaktiert und neben einer ganzen Reihe anderen irrigen Behauptungen, Drohungen im Zuge der Trennung von meiner Frau auch Aussagen gemacht, ich wäre erziehungsunfähig wegen meiner Erwerbsunfähigkeit, die aus meinem Autismus herrührt.
Diese hasserfüllte Beleidigung voller Ablesismus akzeptiere ich nicht. Diese damit bei ihnen enthüllte Haltung war zuletzt dritten Reich üblich, als Menschen mit Autismus-Spektrum-Störungen, ebenso wie andere Menschen mit geistigen, psychischen oder körperlichen Behinderungen, als "Ballastexistenzen" eingestuft und im Rahmen der NS-"Euthanasie"-Programme (Aktion T4, "wilde Euthanasie" und Kinderfachabteilungen) systematisch ermordet wurden. Genau wie sie mir persönlich gesagt haben, wurden Autisten als unfähig angesehen, Familien zu haben, Kinder zu erziehen und genau wie sie versuchte man, sie zur Arbeit anzutreiben und wenn sie das nicht konnten, wurden sie entfernt - wie sie es mir angedroht haben.
Sie und ihresgleichen widern mich an. In unserem Land darf kein Platz für derartig krankes Verhalten sein, das nicht ohne Grund nicht mehr akzeptiert wird. Leute mit dieser Haltung waren es, die am liebsten noch selber das Giftgas zum unwerten Leben geleitet hätten und sich dabei noch geifernd als Helfer der Menschheit feiern.
Ich habe ihre Einrichtung über ihren unerträglichen Hass informiert, den sie denkgleich zum Nationalsozialismus bei autistischen Eltern hemmungslos ausleben und hoffe, sie werden fristlos hinausgeworfen, am besten mit Berufsverbot belegt, denn sie sind ein Totalschaden in diesem Beruf. Leute wie sie sind es, die besser mitsamt ihrer Verkommenheit in ihrem Loch verschwinden und nicht Eltern, die sich trotz Widrigkeiten zuverlässig um ihre Kinder kümmern.
Zu glauben, ich würde mich noch zu so einer Figur an einen Tisch setzen wie sie es unter der Erpressung fordern, andernfalls würden sie für Klagen gegen mich sorgen, ist mehr als krank. Ich untersage ihnen hiermit unbefristet, mich jemals wieder zu kontaktieren, meinen Namen vor Dritten zu nennen. Mit Figuren wie ihnen möchte ich auf keiner Ebene in Verbindung gebracht werden. Widersetzen sie sich dem, drohe ich ihnen hiermit rechtliche Schritte an, die zivilrechtliche Schutzmaßnahmen beinhalten. Den Kontakt zu Dritten kann ich ihnen leider nicht untersagen, vertraue aber darauf, dass auch diese Dritten erkennen, welche kaputten Existenzen es gibt. Sie haben noch sehr, sehr viel zu lernen - ich zweifle aber daran, dass derartig hassbestimmte Leute das noch können.
Gezeichnet
Fritze Müller-Sumpfhai
Ich hatte mal mit heftiger Provokation mitten im Gerichtssaal vor dem Richter Erfolg, als ich die Jugendamtsdame unerwartet angegriffen habe und ihr sagte, sie gehöre im hohen Bogen aus dem Saal geworfen und hätte nichts getan, als nachweisbare Lügen und Unfähigkeit verbreitet. Aber man muss wissen, was man tut und sagt. Wichtig ist auch, konsequent zu sein, nichts zu drohen das man nicht getan hat oder nicht durchsetzen kann. Das bedeutet, dass man zeitgleich wirklich die Einrichtung informieren muss, bei der diese Dame "arbeitet" und den Raum verlässt, wenn diese Dame jemals irgendwo auftaucht. Und dass man vorbereitet ist. Inhalte eines Telefongespräch, auf das man sich bezieht sollte man z.B. nachweisen können, wenn Gegenreaktionen auf Ebene des Strafrechts erfolgen.

