Gestern, 11:45
@sumpfhai: deine mutter kann die bürgschaft nach 6 monaten wegen fehlverhaltens kündigen. sie macht mit dem vermieter einen deal, daß nach der kündigung der bürgschaft noch 3 monate weitergezahlt wird, dann nicht mehr. dann muß der vermieter alles tun um die miete zu bekommen...solche spielchen müßt ihr spielen!
du mußt sie ständig unter feuer halten...
wen das FG dir das ABR zuspricht, ist nur schwer dran zu rütteln und OLG prüft auch nur, ob verfahrensfehler vorliegen.
bb
netlover
du mußt sie ständig unter feuer halten...
wen das FG dir das ABR zuspricht, ist nur schwer dran zu rütteln und OLG prüft auch nur, ob verfahrensfehler vorliegen.
bb
netlover

