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Amtshilfeersuchen im nicht-EU Ausland
#3
Die wichtigste Frage vorab: bist du noch verheiratet oder schon rechtskräftig geschieden? Das macht einen großen Unterschied bei der Frage der Unterhaltspflicht. Ich nehme an, es gibt noch keinen Gerichtsbeschluß zur Unterhaltspflicht, dann bist du auch noch nicht unterhaltspflichtig. Somit ist es auch keine unrechtmässige Handlung, wenn du dich jetzt spurlos verpißt und die Aufzucht des Kindes der Mitter überläßt. Habt ihr so beschlossen und vereinbart, punkt.
Du kannst also jetzt noch völlig legal irgendwohin verschwinden. Hierzu gibt es eine Art Leitfaden hier im Forum, mußt du selber suchen. Leutnant Dino hieß der Forist, der diesen geschrieben hat. Paar Auszüge davon: laß deinen Reisepaß für zehn Jahre verlängern, und nimm den dicken mit mehr Seiten für Visumsstempel. Bei der Abmeldung beim Einwohnermeldeamt kann man eine Phantasieadresse als neuen Wohnsitz angeben, das ist nicht illegal. Ich hatte mich damals abgemeldet in die Vereinigten Arabischen Emirate. Bin dann aber doch in Europa geblieben, meine Exe und ihre Anwältin haben ganz Arabien nach mir abgesucht......
Als Bank für den Zahlungsverkehr sucht man sich eine Online-Bank oder eine Bank mit spezieller Geographie, zum Beispiel die Kanalinseln. Nicht EU, aber easy erreichbar falls notwendig. Bei kanadischen Banken ist das ein unglaublicher bürokratischer Aufwand (ich hatte ein Konto bei der RBC, der Royal Bank of Canada für meine Gehaltszahlungen), dafür aber relativ sicher.
In Thailand, aber auch in anderen Ländern sind die Mitarbeiter der deutschen Botschaft nicht deine Freunde, im Gegenteil!!!!
Leutnant Dino hatte große Probleme bei der Paßverlängerung durch die deutsche Botschaft in Bangkok.

Wichtig sind Detailplanung und das wirkliche Verschwinden - kein WhatsApp, kein Facebook-Account, nichts was eine Suchmaschine finden könnte und eventuellen Verfolgern die Identifizierung deines Aufenthaltsortes ermöglicht. Ganz perfekt wird es sicherlich, wenn du alle zwei, drei Jahre woanders hin gehst. Du mußt ja auch nicht in alle Ewigkeit aus Deutschland wegbleiben - nur so lange, bis alle Ansprüche gegen dich verjährt sind.

Good luck!
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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RE: Amtshilfeersuchen im nicht-EU Ausland - von Austriake - 05-02-2026, 10:03

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