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Kann mein 3 jaehriger Sohn bei mir (Vater) leben?
#90
Zum Thema Trennung und ausziehen siehe oben, sich physisch zu trennen war ja schon ausgiebig diskutiert. Hat sie nun eine Wohnung oder nicht?

Und auch nochmal: Wenn sie eine hat und weg ist und das Kind bei dir ist, kann sie das Kind auch einfach mitnehmen, Ausbildung hin oder her. Du bist es dann, der klagen muss, wenn dir das nicht gefällt. Mit "mitehmen können" ist nicht gemeint, dass das erlaubt wäre, sondern damit ist gemeint dass es von dir in dieser Situation nicht verhinderbar ist und dass du erst in Reaktion versuchen kannst, etwas dagegen zu tun.

Wenn sie stattdessen klagt, kann sie ein normales oder ein Eilverfahren versuchen. Der Richter muss eine Eilbedürftigkeit aber erst mal anerkennen. Es reicht nicht zu sagen, ich habs halt eilig, es müssen Begründungen vorliegen. Das kann auch schiefgehen.

WENN du jetzt schon einen Anwalt zur Hand hast, wäre mit ihm zu überlegen eine Schutzschrift vor Gericht zu hinterlegen. Das ist ein vorbeugender Verteidigungsschriftsatz gegen erwartete Anträge auf Erlass einer einstweiligen Verfügung. Wäre aber mit dem Anwalt zu besprechen.
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RE: Kann mein 3 jaehriger Sohn bei mir (Vater) leben? - von p__ - 04-02-2026, 13:33

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