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Stufenklage oder alles im Unterhaltsverfahren?
#9
Diese Rechtsverdreher. "Billigkeitsgesichtspunkte", die behauptete Billigkeit ist der Kristallisationskeim für den Schwachsinnskristall, der sich immer setzen lässt weil er in seiner Undefiniertheit beliebig plazierbar ist.

Wenn das Gericht eine Verletzung der Erwerbsobliegenheit feststellt, dann wird es auch ein fiktives Einkommen nennen. Liegt das unter dem Divisor 2,5, wäre zumindest der erste Teil der Argumentation hinfällig. Denn dann käme es gar nicht auf eine Verletzung der Erwerbsobliegenheit an. Zu fragen wäre dann noch, mit welcher Begründung eine Billigkeit bestehen würde, das Einkommen der Mutter zu ignorieren. Auch sie ist unterhaltspflichtig, die Pflicht wird nicht aufgehoben weil der Vater kein Einkommen hat. Anzurechnen wäre ihr vielmehr ein Betreuungbonus, weil sie Barunterhalt und Betreuung leistet. Der Bonus schmilzt aber mit dem Alter Kinder ab. Derselbe Mechanismus wie wenn jemand Ehegattenunterhalt zahlen soll und gleichzeitig die Kinder betreut, für sie aber keinen Barunterhalt erhält.

Wenn man Juristen noch fetter machen will, kann man das am OLG prüfen lassen. Angesichts nichtexistenter Ressourcen und der üblichen Erfolgsaussichten für Väter kann mans aber auch lassen.

Bei Trudeldudel verbleibt offenbar nach Zahlung des Kindesunterhalts ein Betrag zwischen angemessenem und notwendigen Selbstbehalt, so vermute ich in diesem Ratespiel. Er möchte den Angemessenen. Das klingt nicht nach Verletzung einer Erwerbsobliegenheit, sondern nach einem normalen Einkommen, das aber nach Abzug Kindesunterhalt Armut bedeutet. Um welchen Faktor könnte die Ex höher liegen? Wenn es wirklich deutlich höher wie 2,5 liegt, käme ein Versuch in Frage. Immobilien und Vermögen der Ex zählen aber nicht, nur Erträge daraus. Einkommen eben und nicht Besitz.

Wem nur Geld zwischen angemessenem und notwendigen Selbstbehalt bleibt, der sollte auch unbedingt die Aufstockeroption prüfen. Genau in diesem Bereich und darunter (kommt vielleicht noch, Erhöhungen der Altersstufen!) könnte die was bringen. Wenn die Zahlen stimmen und keine neue Bedarfsgemeinschaft besteht, wäre das zur Zeit am durchsetzungsfähigsten.
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RE: Stufenklage oder alles im Unterhaltsverfahren? - von p__ - Heute, 00:48

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