Gestern, 09:16
An den Voraussetzungen für Unterhalt von Grosseltern hat sich nichts geändert. Wenn die Mutter wirklich gut verdient und mehr als der eigentlich allein barunterhaltspflichtige Vater, gibt es Chancen deswegen, dass sie deswegen einen Teil oder den gesamten Barunterhalt trägt. Auch sie haftet vorrangig vor den Grosseltern, kein Rückgriff auf die Grosseltern dann.
"Gut verdienen" beginnt normalerweise beim 2,5fachen Netto des Vaters.
"Gut verdienen" beginnt normalerweise beim 2,5fachen Netto des Vaters.
