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Stufenklage oder alles im Unterhaltsverfahren?
#3
Mir sagte ein ra, dass das mittlerweile Praxis ist. Sie ist einzige noch lebende person der großelterlichen generation. Das Gesetz ist eindeutig und die Begründung vom BGH nachvollziehbar. Daher gibt es keine extrem hohen gesetzlichen Hürden. Der Selbstbehalt der Großeltern ist sehr hoch, da pro Person (2 x bei lebenden Oma und Opa). "Diese Verpflichtung tritt nicht ein, wenn EIN anderer unterhaltspflichtiger Verwandter vorhanden ist". Das muss nicht die Mutter sein. Kann sein, dass die Mutter einige Wohnungen im Block schon innehat, aber die Oma ist stinkereich. Und wenn es noch mehrere Großeltern gäbe ist mir das doch egal. Sollen die das dann unter sich regeln, nicht mein Problem. Grok sagt, dass dieses Vorgehen eine familiäre Vollkatastrophe garantiert. Ich sehe das als Bonus. Ich ziehe das auf jeden Fall durch, daher die Frage nach der Stufenklage. Mich interessiert aber auch die Verpflichtung des Beistandes in der Situation. Im Sinne des Kindes muss er versuchen den Unterhalt bei anderen Unterhaltspflichtigen zu holen, sonst produziert er durch Unterlassen einen Haftungsschaden.
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RE: Stufenklage oder alles im Unterhaltsverfahren? - von Trudadu - Gestern, 01:09

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