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Stufenklage oder alles im Unterhaltsverfahren?
#2
Der Kontext fehlt, ich rate mal: Du bist unterhaltspflichtig gegenüber minderjährigen Kindern willst einen höheren Selbstbehalt, nämlich den angemessenen Selbstbehalt und nicht den niedrigeren notwendigen Selbstbehalt. Begründung: Die Oma ist reich.

Das dürfte schwierig werden. Du bist vorrangig unterhaltspflichtig. Die Grossltern heranzuziehen ist die absolute Ausnahme und nur unter engen gesetzlichen Voraussetzungen möglich. Das passiert extrem selten. Dazu müssen auch Beide Elternteile leistungsunfähig sein. Unterhaltspflichtiger zahlt nicht freiwillig oder hätte gerne einen höheren Selbstbehalt reicht nicht. Wenn Rückgriff, dann sind alle lebenden Grosseltern dran.
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RE: Stufenklage oder alles im Unterhaltsverfahren? - von p__ - Gestern, 00:02

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