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Stufenklage oder alles im Unterhaltsverfahren?
#1
Die noch lebende Oma der KM ist gesegnet mit mehr als ausreichend Immobilien. Ich hingegen bin Mangelfall. Jetzt will das JA wohl klagen, weil es meinen Einwand des angemessenen Selbstbehalts abstreitet. Ich bin mir da aber 100% sicher, was die Leistungsfähigkeit der alten Dame betrifft. Muss ich das vor der Verhandlung mit einer Stufenklage erreichen oder geht das innerhalb des Verfahrens? Warum kann sich das Amt überhaupt querstellen, da mal anzuklopfen? Beistand ist Beistand. Und zwar der Kinder. Wenn leistungsfähige Verwandte vorhanden sind, wird man da halt vorstellig. Alles andere wäre für einen Anwalt ein Haftungsfall. Ich weiß aber auch nicht um die gesetzliche Regelung für den Beistand.
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Stufenklage oder alles im Unterhaltsverfahren? - von Trudadu - 12-01-2026, 22:46

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