10-01-2026, 11:49
Danke für Euer Feedback!
@p_ :
Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind mir bekannt. Ich werde ab Volljährigkeit direkt an ihn zahlen.
Ein Titel besteht nicht; es gab damals (2011) zwar eine Unterhaltsberechnung durch das Gericht, aber die wurde zum Glück nicht in den Beschluss aufgenommen (was mir erst vor kurzem auffiel) Im Beschluss sind nur die 49 € für Mehrbedarf enthalten...und die streiche ich jetzt en passant.
Ich habe mir jetzt selbst eine Grenze bis September 2026 gesetzt, die ich ihm als "Orientierunsphase" zugestehe. Bis dahin erhält er den Betrag, den ich ihm im Studium zahlen würde (680), ohne dass ich es auf seinen Job anrechne.
Dann will ich die Immatrikulation für ein neues Studium sehen und dass er dieses zielstrebig absolviert.
Falls dann keine Zielstrebigkeit erkennbar ist, werde ich den Vorschlag von @Nintendo umsetzen und auf den Mindestunterhalt zurückgehen.
Wenn davon nach einem weiteren Jahr (also bis September 2027) immer noch nichts zielstrebiges passiert, werde ich einstellen oder nur eine Basisunterstützung in der Größenordnung von 200 zur Verfügung stellen.
Finanziell kann ich mir diese Zahlen leisten; am meisten schmerzt mich, dass seine Aussagen und Haltung immer mehr der seiner Mutter ähneln...
Daher hatte ich - wie von @NurErzeuger vorgeschlagen , darüber nachgedacht, ob er zu mir zieht.
Das will er nicht....wobei ich zugeben muss, dass auch ich mich damit schwertun würde, aus meiner Komfortzone zu kommen. Ich müsste eine neue Wohnung suchen. Und ich hatte mich gerade an meine neue "Freiheit " gewöhnt (meine beiden älteren Kinder 28 und 22 sind in "normalen " Jobs).
Danke nochmal!
@p_ :
Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind mir bekannt. Ich werde ab Volljährigkeit direkt an ihn zahlen.
Ein Titel besteht nicht; es gab damals (2011) zwar eine Unterhaltsberechnung durch das Gericht, aber die wurde zum Glück nicht in den Beschluss aufgenommen (was mir erst vor kurzem auffiel) Im Beschluss sind nur die 49 € für Mehrbedarf enthalten...und die streiche ich jetzt en passant.
Ich habe mir jetzt selbst eine Grenze bis September 2026 gesetzt, die ich ihm als "Orientierunsphase" zugestehe. Bis dahin erhält er den Betrag, den ich ihm im Studium zahlen würde (680), ohne dass ich es auf seinen Job anrechne.
Dann will ich die Immatrikulation für ein neues Studium sehen und dass er dieses zielstrebig absolviert.
Falls dann keine Zielstrebigkeit erkennbar ist, werde ich den Vorschlag von @Nintendo umsetzen und auf den Mindestunterhalt zurückgehen.
Wenn davon nach einem weiteren Jahr (also bis September 2027) immer noch nichts zielstrebiges passiert, werde ich einstellen oder nur eine Basisunterstützung in der Größenordnung von 200 zur Verfügung stellen.
Finanziell kann ich mir diese Zahlen leisten; am meisten schmerzt mich, dass seine Aussagen und Haltung immer mehr der seiner Mutter ähneln...
Daher hatte ich - wie von @NurErzeuger vorgeschlagen , darüber nachgedacht, ob er zu mir zieht.
Das will er nicht....wobei ich zugeben muss, dass auch ich mich damit schwertun würde, aus meiner Komfortzone zu kommen. Ich müsste eine neue Wohnung suchen. Und ich hatte mich gerade an meine neue "Freiheit " gewöhnt (meine beiden älteren Kinder 28 und 22 sind in "normalen " Jobs).
Danke nochmal!

