09-01-2026, 18:12
Mit dem Zeitpunkt des Studienabbruchs ist er nicht mehr unterhaltsberechtigt. Auch dann, wenn er noch minderjährig ist. Sofern er nicht in eine andere Ausbildung wechselt, ist es dann seine Sache, sich sein Geld selbst zu verdienen. Sofern du für dich beschlossen hast, trotzdem weiter diesen hohen Unterhalt zu bezahlen, so tust du das freiwillig. Zahlen musst du auch dann, wenn er nicht mehr unterhaltsberechtigt ist, sofern ein Titel über diese Summe besteht, aber du kannst diesen Titel ausser Kraft setzen, siehe faq.
Wenn du freiwillig (ausser: Titel ohne Zeitbegrenzung besteht) weiter etwas bezahlen willst, so bezahle es spätestens ab Volljährigkeit ausschliesslich direkt an deinen Sohn. Sei gewarnt: Solange Geld eintrifft, ist seine Lust gebremst, ernsthafte Ausbildungsanstrengungen zu ergreifen. Das tut nicht gut. Mehr Eigenverantwortung erzeugst du nur, indem du ihm beim reinkommen in eine Ausbildung hilfst, nicht beim finanzieren von Untätigkeit.
Solche Lücken und Nachdenkzeiten kann man übrigens auch mit einem der Freiwilligendienste ausfüllen. Freiwilliges soziales Jahr oder ökologisches Jahr. Und gemustert wird er ja auch wieder :-)
Wenn du freiwillig (ausser: Titel ohne Zeitbegrenzung besteht) weiter etwas bezahlen willst, so bezahle es spätestens ab Volljährigkeit ausschliesslich direkt an deinen Sohn. Sei gewarnt: Solange Geld eintrifft, ist seine Lust gebremst, ernsthafte Ausbildungsanstrengungen zu ergreifen. Das tut nicht gut. Mehr Eigenverantwortung erzeugst du nur, indem du ihm beim reinkommen in eine Ausbildung hilfst, nicht beim finanzieren von Untätigkeit.
Solche Lücken und Nachdenkzeiten kann man übrigens auch mit einem der Freiwilligendienste ausfüllen. Freiwilliges soziales Jahr oder ökologisches Jahr. Und gemustert wird er ja auch wieder :-)
