25-12-2025, 23:38
Zitat:Wenn die Situation dann nach wie vor so ist wie jetzt, werde ich ihn unterstützen und auch gerne rechtlich dafür kämpfen, dass er sein Leben eher gestalten kann wie es ihm beliebt
Hoffentlich. Der Rat zur Vorsicht bezieht sich nicht darauf, dass dieses Kind unbedingt im Wechselmodell erzogen werden sollte sondern darauf, dass im Streitfall trotz klarer Willensäusserung von 9-10 Jahre alten Kindern sie vom Richter nur gehört werden, aber nichts mitzuentscheiden haben. Und wie die verachtenswerte Richterschaft tickt, vor allem wenn es der Vater ist, bei dem das Kind leben will, das kannst du hier im Forum zur Genüge nachlesen. Anders gesagt, im offenen Streitfall hast du und das Kind ein leider deutliches Risiko, dass nicht gemäss eurem Willen entschieden wird.
