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Einkommen reicht für (Mindest-)Kindesunterhalt, aber nicht Betreuungsunterhalt
#32
Blöde Frage, aber hat nachweislich regelmäßig gezahlter Mindestunterhalt nicht die gleiche Wirkung auf den Streitwert wie ein Titel?
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RE: Einkommen reicht für (Mindest-)Kindesunterhalt, aber nicht Betreuungsunterhalt - von Blan - Gestern, 14:48

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