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Einkommen reicht für (Mindest-)Kindesunterhalt, aber nicht Betreuungsunterhalt
#30
(15-12-2025, 22:15)Nintendo schrieb: Aber warum warten bis Fristsetzung? Wenn das Jugendamt oder Notar wochenlang keine Zeit hast du es selbst vermasselt.

Ich habe schon einen Termin, das war nur hypothetisch gesprochen.
Der titulierte Mindestunterhalt erreicht rechtzeitig die gegnerische Anwältin.
Habe nochmal die Emails durchgelesen und entdeckt, dass die Frist sich auf meine schriftlichen Zustimmung zum von KM Anwalt errechneten KU+BU bezieht, nicht auf den Titel selbst.
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RE: Einkommen reicht für (Mindest-)Kindesunterhalt, aber nicht Betreuungsunterhalt - von CherryMenthol - Gestern, 06:59

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