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Einkommen reicht für (Mindest-)Kindesunterhalt, aber nicht Betreuungsunterhalt
#27
(15-12-2025, 13:31)PeterPP schrieb: Danke! Prüfen kann und werde ich auch nicht.

Mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit werden solche hohen Kosten schon in der 1. Instanz für denjenigen anfallen, der seine befristete Urkunde per Beschluss vom Amtsgericht entfristet bekommt. Allein dafür schon! Ohne dass man sich über die Höhe des Unterhalts streitet. Bei statisch (statt verlangten dynamisch) erstellten Urkunden droht einem gleiches Elend.

Der Vater im Fall des OLG Bamberg musste schlussendlich die gesamten Kosten von 1. und 2. Instanz tragen. Einzig und allein wegen seiner vorgenommenen Befristung. Die zugelassene Rechtsbeschwerde zum BGH hatte er eingelegt, aber aus mir unbekannten Gründen dann doch wieder zurückgezogen. Beim BGH wäre er vermutlich auf rund 15.000 € insgesamt gekommen. 

Ich habe nichts gegen eine Befristungsempfehlung, aber man sollte dabei immer auch auf das hohe Kostenrisiko hinweisen.

Danke für den Beitrag. Wenn ich das richtig verstehe,
ist ein befristeter Titel genau so teuer, als wenn man gar keinen erstellt ?
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RE: Einkommen reicht für (Mindest-)Kindesunterhalt, aber nicht Betreuungsunterhalt - von Alimen T - 15-12-2025, 21:16

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