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Einkommen reicht für (Mindest-)Kindesunterhalt, aber nicht Betreuungsunterhalt
#26
Nochmal für absolute Dummies wie mich:
  • spätestens am Tag der Fristsetzung gehe ich zum Jugendamt

  • dort tituliere ich den Mindestunterhalt, dynamisch, befristet bis zum 18. Lebensjahr

  • damit reduziere ich wesentlich den Streitwert bei einem potenziellen Gerichtsverfahren & nehme der gegnerischen Seite das Futter

  • der Streitwert wird sich dann wahrscheinlich folgendermaßen errechnen:
    ((angesetzter KU der gegnerischen Seite - Mindestkindesunterhalt) + angeblicher Betreuungsunterhalt für KM)) x 12

  • da der titulierte Mindestunterhalt gezahlt wird, kann die gegnerische Seite KEINE Verfahrenskostenhilfe in Anspruch nehmen

  • bei einem Gerichtsverfahren (das wahrscheinlich erst in paar Monaten stattfinden wird, so überlastet wie das System ist) kann der Richter entscheiden:

    => Unterhalt wie errechnet von der gegnerischen Seite wird fällig für den gesamten Zeitraum

    => Unterhalt wie errechnet von der gegnerischen Seite wird fällig ab Tag der Entscheidung

    => Mindestunterhalt wurde gezahlt, es liegt keine gesteigerte Erwerbsobliegenheit vor, die gegnerische Seite geht leer aus.


Ich kann keinen Fehler bzw. etwas finden was ich vergessen habe - seht ihr etwas?
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RE: Einkommen reicht für (Mindest-)Kindesunterhalt, aber nicht Betreuungsunterhalt - von CherryMenthol - 15-12-2025, 20:25

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