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Einkommen reicht für (Mindest-)Kindesunterhalt, aber nicht Betreuungsunterhalt
#16
(14-12-2025, 12:51)Nintendo schrieb: Die Frist ihr einen Titel auszustellen ist der Tag, ab dem sie eine Klage einreicht. Das kann morgen sein, das kann in 6 Wochen sein.
Wenn die vom RA gesetzte Frist vertretbar ist, sollte man sie einhalten. Warum unnötig Risiko gehen? Warum unnötig provozieren? Mglw. könnte durch verspätete Titulierung ein Verzugsschaden eintreten. Dann haftet man(n).

(14-12-2025, 17:14)CherryMenthol schrieb: dynamischer Titel, unbefristet, Mindest-Unterhalt

Apropos dynamischer Titel: nur ein Lnk: https://www.anwalt.de/rechtstipps/dynami...14617.html
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RE: Einkommen reicht für (Mindest-)Kindesunterhalt, aber nicht Betreuungsunterhalt - von PeterPP - 14-12-2025, 17:40

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