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Einkommen reicht für (Mindest-)Kindesunterhalt, aber nicht Betreuungsunterhalt
#15
(14-12-2025, 16:01)p__ schrieb: Zum Titel steht alles in der faq beim Thema Unterhalt: https://www.trennungsfaq.com/unterhalt.html
Grundsätzlich ist sehr zu empfehlen, erst in der faq nachzulesen, dann sind viele Fragen schon eindeutig beantwortet.
Zum Befristung von Titeln gestern im Nachbarthread: https://www.trennungsfaq.com/forum/showt...?tid=13993

Ohne weder frech noch undankbar sein zu wollen:
Ich habe bereits die Trennungs-FAQ durchgelesen, du hast durchaus recht, dass da 95% der Fragen beantwortet sind, aber (in meinen Augen) wichtige Details wie z.B.
die Befristung des Kindesunterhalts, statisch oder dynamisch, scheint ja auch bisschen Interpretationsspielraum zu sein + welche Konsequenzen es verfahrenstechnisch haben kann.

Prinzipiell denke ich hier an den Richter bzw. die gegnerische Seite und will hier kein Futter liefern, deshalb scheint mir Nappo & PeterPPs Vorschlag am Besten zu sein, d.h.

dynamischer Titel, unbefristet, Mindest-Unterhalt

entweder bei JA / Notar / Amtsgericht unterzeichnen.

Nur ist noch (für mich) die Zeitfrage ungelöst, d.h. muss das bis zur Fristsetzung der gegnerischen Seite erledigt worden sein oder Hauptsache in den letzten 2,5 Wochen dieses Jahres + ob eine Rückdatierung des Mindestunterhaltstitel gut und notwendig sei oder ob das irrelevant ist/nicht machbar.
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RE: Einkommen reicht für (Mindest-)Kindesunterhalt, aber nicht Betreuungsunterhalt - von CherryMenthol - 14-12-2025, 17:14

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