14-12-2025, 13:33
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 14-12-2025, 13:49 von CherryMenthol.)
(14-12-2025, 13:00)PeterPP schrieb: Fristgemäß eine kostenlose befristete 100%-Kindesunterhalt-Urkunde abzugeben bedeutet hier, dass man sehr große Chancen auf einen fristgemäßen gerichtlichen Antrag zur Entfristung der Urkunde zugestellt bekommt und nach gerichtlichem Beschluss die gesamten Kosten des Verfahrens fristgemäß zahlen darf. Das muss ein Anwalt eigentlich schon allein deshalb veranlassen, um damit seine Mandantin von seinem hohen Honorar zu befreien. Aus Fürsorge sozusagen.
Danke für den Tipp.
Irgendwie habe ich manchmal das Gefühl das meine RA und die gegnerische RA nicht immer die talentiertesten sind. Ist aber ein langes anderes Thema.
Aus Interesse:
Wenn ich den Notar in Anspruch nehme zur Titulierung, dann kann diese nicht zurück datiert werden?
Also d.h. ich lass den Anspruch titulieren, dass mein Kind jeden Monat den Mindestunterhalt, statisch und befristet auf 4 Jahre, seit dem August dieses Jahres hat.
Das ist dann ab Bekanntmachung der Ex gegenüber vorläufig gültig und senkt den Streitwert des Prozess um den Mindestunterhalt x 12 Monate, richtig?
Im besten Fall kommt es zu einer Gerichtsverhandlung mit Streitwert:
Betreuungsunterhalt x 12 + eine kleine Unsumme auf Mindestunterhalt für's Kind x 12 = Streitwert total
Wenn der Richter dann entscheidet, dass diese Betreuungsunterhaltsansprüche nicht gerechtfertigt sind, aber ich in VZ gehen soll bzgl. der Erwerbsobliegenheit für mein Kind, dann wäre das ganz okay und geschmeidig machbar.
(14-12-2025, 13:30)Nappo schrieb: Mein Fazit wäre: KU sofort eigenständig beim JA titulieren. BU verzögern und Klage abwarten. Ich glaube, dass die zwischenzeitlich wieder arbeiten gehen wird/gehen muss.
Danke Nappo, sehr ausführliche Antwort hier.
Zum obigen:
Sie muss mit einer Frist von knapp 7 Wochen vor Ende der Elternzeit ihrem Dienstherrn daraufhinweisen, ob sie die Frist nicht doch noch verlängert.
Habe sie auch hier drauf sehr genau verwiesen als es noch um die umstrittige Anmeldung zum Kindergarten ging (wann, wie viele Betreuungsstunden, Eingewöhnungszeit usw.)
Sie verweigert auch hier die Antwort.
Ihr laufendes Einkommen ist gerade 0, sie hatte mal Ersparnisse i.H.v. 40-60k€, die dank ihrer Eskapaden in letzter Zeit empfindlich nach unten korrigiert worden sind + sie unterstützt ihre Familie finanziell. Eigentlich sehe ich es auch so, dass der Druck arbeiten gehen zu müssen, sehr, sehr stark sein muss.
Also um's plump zu machen:
- Entweder zum Notar oder zum Jugendamt gehen
- Dort den Kindesunterhalt titulieren lassen in Höhe der Summe, die fällig wäre wenn ich VZ arbeiten würde (zwischen 400€ bis 500€) oder NUR den Mindestunterhalt?
- Den Kindesunterhalt bei beiden Varianten statisch und befristet auf 4 Jahren titulieren lassen.
- Auf ein Gerichtsverfahren ankommen lassen, wegen dem Rest.

