Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Einkommen reicht für (Mindest-)Kindesunterhalt, aber nicht Betreuungsunterhalt
#7
zu 1) Die Frist ihr einen Titel auszustellen ist der Tag, ab dem sie eine Klage einreicht. Das kann morgen sein, das kann in 6 Wochen sein.
zu 2) Kannst du das schriftlich bekommen? Mit Unterschrift und Stempel? Am besten mit deinem Wunschdatum, wann du den Antrag auf TZ gestellt hast?
zu 3) Unterhaltsthemen werden pauschal gerne als Eilverfahren behandelt. Also in Summe vielleicht 4-6 Wochen.

(14-12-2025, 10:42)CherryMenthol schrieb: Ist zwar Küchenpsychologie-Thema, aber drehen Ex-Frauen so ab, dass die ein Fass aufmachen wegen einer 3600€ Differenz? Kann mir quasi selbst die Frage bei meiner Ex beantworten, aber mich würden noch andere Erfahrungswerte interessieren.

Ja, du würdest oder tust es gerade genauso.
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Einkommen reicht für (Mindest-)Kindesunterhalt, aber nicht Betreuungsunterhalt - von Nintendo - 14-12-2025, 12:51

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Einkommen nicht mit 5% bereinigt Splash 21 6.106 26-02-2025, 20:20
Letzter Beitrag: Splash
Tongue Wechselmodell bekommen, aber ich bin noch nicht fertig Zahlesel_RUS 36 26.503 09-08-2020, 00:42
Letzter Beitrag: IPAD3000
  Kindesunterhalt-Titel begrenzt oder nicht? Clint Eastwood 35 36.031 20-12-2018, 16:13
Letzter Beitrag: Clint Eastwood
  Hä?? Nicht zum Betreuungsunterhalt verpflichtet? HeinrichH 8 7.565 20-12-2017, 09:28
Letzter Beitrag: HeinrichH

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste