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Einkommen reicht für (Mindest-)Kindesunterhalt, aber nicht Betreuungsunterhalt
#2
(13-12-2025, 19:02)CherryMenthol schrieb: Ist die Ex mir / irgendwem gegenüber verpflichtet rechtsverbindlich mitzuteilen, wann sie vorhat wieder arbeiten zu gehen?
Was kann im schlimmsten Fall mir passieren, wenn ich dieser Drohung nicht folge?

1. Nein, ist sie nicht. Sie könnte auch anfangen zu arbeiten und gleich wieder hinwerfen. Das ist ganz allein ihre Sache. Die Informationen die sie zu liefern hat sind ganz allein die im Rahmen der Geltendmachung eines bestehenden Unterhaltsanspruchs. Achte auf die genauen Worte.

2. Im schlimmsten Fall wirst du verklagt und der Richter stellt fest, dass eure Absprachen keine waren und dass eine sogenannte einfache Erwerbsobliegenheit für dich besteht. Das ist der schlimmste Fall, aber es nicht gesagt, dass der eintritt.
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RE: Einkommen reicht für (Mindest-)Kindesunterhalt, aber nicht Betreuungsunterhalt - von p__ - 13-12-2025, 21:26

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