08-12-2025, 21:35
Wenn der Aufenthalt des Kindes in den Ferien nicht vereinbart ist, dann gilt das, was ihr dazu vereinbart wenn es so weit ist. Könnt ihr euch nicht einigen, kann ein Elternteil vor Gericht, damit ein Richter entscheidet.
Sehr oft entzündet sich dieser Ärger an miesen Vereinbarungen, die unvollständig, schlecht, einseitig sind. Auch Kindergärten haben Schliesstage, eine gute Regelung benennt das. "An Schliesstagen gilt ...". Und sie enthält immer einen Plan B, wenn Tage ausfallen. Nachholen, wann, wie?
Gute Regelungen für Weihnachten sind wechselweise. Dafür ist es jetzt freilich zu spät, offenbar habt ihr keine und die Mutter nimmt sich jetzt eigenmächtig Exklusivrechte heraus. Ich würde deshalb jetzt kein Fass mehr aufmachen. Vermutlich beginnt nächstes Jahr die Schule für das Kind, kündige an, die Aufenthaltsregelung des Kindes deshalb an die neue Situation anzupassen, zum Beispiel die Ferien wechselweise. Und im ersten Jahr Weihnachten bei dir, weil sie ja nun das Kind an Weihnachten und darüber hinaus bei sich hat.
Sehr oft entzündet sich dieser Ärger an miesen Vereinbarungen, die unvollständig, schlecht, einseitig sind. Auch Kindergärten haben Schliesstage, eine gute Regelung benennt das. "An Schliesstagen gilt ...". Und sie enthält immer einen Plan B, wenn Tage ausfallen. Nachholen, wann, wie?
Gute Regelungen für Weihnachten sind wechselweise. Dafür ist es jetzt freilich zu spät, offenbar habt ihr keine und die Mutter nimmt sich jetzt eigenmächtig Exklusivrechte heraus. Ich würde deshalb jetzt kein Fass mehr aufmachen. Vermutlich beginnt nächstes Jahr die Schule für das Kind, kündige an, die Aufenthaltsregelung des Kindes deshalb an die neue Situation anzupassen, zum Beispiel die Ferien wechselweise. Und im ersten Jahr Weihnachten bei dir, weil sie ja nun das Kind an Weihnachten und darüber hinaus bei sich hat.
