Gestern, 22:31
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: Gestern, 22:35 von Paul Rosenberg.)
Welcher normale Mensch geht eigentlich bei einer Pfändung nach § 850d ZPO in diesem Land jemals noch arbeiten, wenn nicht mehr als der SGB II-Satz vom Lohn übrig bleibt? Das ergibt für mich keinen Sinn.
Das mit der Aufstockung halte ich deswegen auch bei dir für eine zwingende Notwendigkeit.
Das mit der Aufstockung halte ich deswegen auch bei dir für eine zwingende Notwendigkeit.


