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Zwangsvollstreckung - Druckversion

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Zwangsvollstreckung - Hawky - 27-11-2025

Hallo zusammen, ich benötige mal ein paar Tipps von dieser Community.
Kurz zu meiner Situation. Ich bin seit April 25 unverschuldet arbeitslos. Habe 2017, während eine sehr schwierigen psychischen Phase, einen Titel unterschrieben. Ich weiß , das ist das dümmste was man im Leben so machen kann. Nun ist es so und ich muss damit leben. Meine Ex hat nun Zwangsvollstreckung eingeleitet, weil ich während der Arbeitslosigkeit weniger Unterhalt gezahlt habe als ich müsste. Mehr ging aber nicht, weil ich muss ja auch leben.
Ich werde nun irgendwie versuchen das Abzuwenden. Was ich aber von euch wissen möchte ist , wie kann ich meiner Ex das Leben schwer machen. Gibt es Möglichkeiten oder Tipps wie ich sie ärgern kann? Es können auch Tipps ohne direkten Bezug zum Unterhaltsverfahren sein. Einfach irgendwie einen Denkzettel verpassen, damit sie merkt, das ich mich wehre und nicht einfach alles hinnehme. Freue mich auf eure Antworten.


RE: Zwangsvollstreckung - NurErzeuger - 27-11-2025

Ist doch Energieverschwendung sie zu ärgern. Und sowieso wäre es kontraproduktiv, weil Ihr ein gemeinsames Kind habt.


RE: Zwangsvollstreckung - p__ - 27-11-2025

Als gepfändeter Schuldner ist alles gelaufen, da kannst du niemand das Leben schwer machen. Du bist jetzt Objekt und dem Willen Anderer unterworfen. Checkliste:

- mögliche Herabsetzung des Titels prüfen
- Gegen Zwangsvollstreckung vorgehen, Pfändungsschutzkonto, hochsetzen des pfändungsfreien Betrages beim Vollstreckungsgericht
- Psychologischer Schutz. Keine Diskussion, keine Kommunikation, keine emotionale Energie.

Unterlasse es, zu provozieren, Falschaussagen zu machen, sticheln, Aktionen, kein Drama, keine Angriffsfläche. Diesen Weiberscheiss überlass Weibern.


RE: Zwangsvollstreckung - Alimen T - 28-11-2025

Also legal ärgern,
wäre ein Wechselmodel anzustreben .
Aber es wird nicht einfach, das steht fest .


RE: Zwangsvollstreckung - Austriake - 28-11-2025

(28-11-2025, 07:05)Alimen T schrieb: Also legal ärgern,
wäre ein Wechselmodel anzustreben .
Aber es wird nicht einfach, das steht fest .

Zumindest würde man damit nicht unerheblichen Streß und Verärgerung bei der Gegenseite auslösen.


RE: Zwangsvollstreckung - p__ - 28-11-2025

Wechselmodell als Strafe für Pfändung. Viel Erfolg, das durchzusetzen :-)


RE: Zwangsvollstreckung - Alimen T - 01-12-2025

Geteiltes Sorgerecht anstreben wäre auch ein Punkt . Aber leider stehen die Chancen bei 10% laut Statistik für Väter .

Bei so viel Herzlosigkeit von der Kindesmutter, könnte man noch mit einer Abstammungsklage ärgern.
Das geht auch nur wenn man Geld zu viel hat natürlich . Wer so gemein ist zum Kindesvater, müsste man sich fragen ob man überhaupt der Vater ist.


RE: Zwangsvollstreckung - Nappo - 01-12-2025

Das Abwenden einer Zwangsvollstreckung geht nur durch Zahlung ,-) Der Ablauf ist relativ einfach. Der Gerichtsvollzieher schreibt dich an/kommt vorbei und schaut, ob er was eintreiben kann. Er fragt also alles ab, hat einen Bogen den er ausfüllt und ist die Vollstreckung fruchtlos, kann er die Abgabe der Vermögensauskunft verlangen. Dann steht Das Ding 2 Jahre im Schuldnerverzeichnis des Amtsgerichts und somit in der Schufa. Soweit zum Vorgang an sich.

seit April 25 unverschuldet arbeitslos ist ja noch nicht so lange. Prinzipiell könntest Du zwar einen Antrag auf Herabsetzung des Unterhalts stellen (Unterhaltsabänderungsklage), aber die Chancen stehen schlecht, bzw. das Ganze ist schwierig. Man wird z.B. einfach her gehen und von dir 40 Bewerbungen pro Monat verlangen. Also man verlangt Unmögliches...

Der Titel wird höchstwahrscheinlich den Mindestunterhalt beinhalten. Das macht die Sache noch schwerer. Besser wäre es es, sich mit dem Thema Aufstockung auseinanderzusetzen. Also Bürgergeld zu beantragen - zusätzlich zum ALG 1 - wegen des Unterhaltstitels. Da gibt es im Forum Threads und Leute, die sich damit besser auskennen ,-)

Diese Pfändungen i.S. Unterhalt sind zudem deshalb hässlich, weil man sich nicht um die üblichen Pfändungsfreigrenzen scherrt, sondern nach 850d ZPO wegen Unterhalt bis auf das sozialrechtliche Minimum pfänden kann. Da bleiben oft in der Regel so ca 850 € für sich übrig und wir sind wieder beim Thema Aufstockung.

Wichtig wäre es, nun ein Pfändungsschutzkonto bei der Bank einzurichten. Besteht das nicht, kann ich - also der Gerichtsvollzieher - erst einmal an all die Kohle ran, die du dort noch hast. Wovon dur dann die Miete zahlst, interessiert niemanden.

Die Ex ärgern... Das kann man hier nicht beantworten. Man weiß nicht, was sie so treibt und tut und macht. Neben diesen persönlichen "Erfolgsgefühlen" ist das im Moment wohl nicht ganz zielführend, denn du wirst sie nicht so ärgern können, dass die diese Maßnahmen lässt. Es bringt also nichts.


RE: Zwangsvollstreckung - Paul Rosenberg - 01-12-2025

Welcher normale Mensch geht eigentlich bei einer Pfändung nach § 850d ZPO in diesem Land jemals noch arbeiten, wenn nicht mehr als der SGB II-Satz vom Lohn übrig bleibt? Das ergibt für mich keinen Sinn.

Das mit der Aufstockung halte ich deswegen auch bei dir für eine zwingende Notwendigkeit.


RE: Zwangsvollstreckung - p__ - 01-12-2025

Aufstocken geht längst nicht immer. Da gibt es mehr Voraussetzungen wie "ich muss so viel Unterhalt bezahlen, dass mir weniger wie Bürgergeld bleibt".