01-12-2025, 11:29
Das Abwenden einer Zwangsvollstreckung geht nur durch Zahlung ,-) Der Ablauf ist relativ einfach. Der Gerichtsvollzieher schreibt dich an/kommt vorbei und schaut, ob er was eintreiben kann. Er fragt also alles ab, hat einen Bogen den er ausfüllt und ist die Vollstreckung fruchtlos, kann er die Abgabe der Vermögensauskunft verlangen. Dann steht Das Ding 2 Jahre im Schuldnerverzeichnis des Amtsgerichts und somit in der Schufa. Soweit zum Vorgang an sich.
seit April 25 unverschuldet arbeitslos ist ja noch nicht so lange. Prinzipiell könntest Du zwar einen Antrag auf Herabsetzung des Unterhalts stellen (Unterhaltsabänderungsklage), aber die Chancen stehen schlecht, bzw. das Ganze ist schwierig. Man wird z.B. einfach her gehen und von dir 40 Bewerbungen pro Monat verlangen. Also man verlangt Unmögliches...
Der Titel wird höchstwahrscheinlich den Mindestunterhalt beinhalten. Das macht die Sache noch schwerer. Besser wäre es es, sich mit dem Thema Aufstockung auseinanderzusetzen. Also Bürgergeld zu beantragen - zusätzlich zum ALG 1 - wegen des Unterhaltstitels. Da gibt es im Forum Threads und Leute, die sich damit besser auskennen ,-)
Diese Pfändungen i.S. Unterhalt sind zudem deshalb hässlich, weil man sich nicht um die üblichen Pfändungsfreigrenzen scherrt, sondern nach 850d ZPO wegen Unterhalt bis auf das sozialrechtliche Minimum pfänden kann. Da bleiben oft in der Regel so ca 850 € für sich übrig und wir sind wieder beim Thema Aufstockung.
Wichtig wäre es, nun ein Pfändungsschutzkonto bei der Bank einzurichten. Besteht das nicht, kann ich - also der Gerichtsvollzieher - erst einmal an all die Kohle ran, die du dort noch hast. Wovon dur dann die Miete zahlst, interessiert niemanden.
Die Ex ärgern... Das kann man hier nicht beantworten. Man weiß nicht, was sie so treibt und tut und macht. Neben diesen persönlichen "Erfolgsgefühlen" ist das im Moment wohl nicht ganz zielführend, denn du wirst sie nicht so ärgern können, dass die diese Maßnahmen lässt. Es bringt also nichts.
seit April 25 unverschuldet arbeitslos ist ja noch nicht so lange. Prinzipiell könntest Du zwar einen Antrag auf Herabsetzung des Unterhalts stellen (Unterhaltsabänderungsklage), aber die Chancen stehen schlecht, bzw. das Ganze ist schwierig. Man wird z.B. einfach her gehen und von dir 40 Bewerbungen pro Monat verlangen. Also man verlangt Unmögliches...
Der Titel wird höchstwahrscheinlich den Mindestunterhalt beinhalten. Das macht die Sache noch schwerer. Besser wäre es es, sich mit dem Thema Aufstockung auseinanderzusetzen. Also Bürgergeld zu beantragen - zusätzlich zum ALG 1 - wegen des Unterhaltstitels. Da gibt es im Forum Threads und Leute, die sich damit besser auskennen ,-)
Diese Pfändungen i.S. Unterhalt sind zudem deshalb hässlich, weil man sich nicht um die üblichen Pfändungsfreigrenzen scherrt, sondern nach 850d ZPO wegen Unterhalt bis auf das sozialrechtliche Minimum pfänden kann. Da bleiben oft in der Regel so ca 850 € für sich übrig und wir sind wieder beim Thema Aufstockung.
Wichtig wäre es, nun ein Pfändungsschutzkonto bei der Bank einzurichten. Besteht das nicht, kann ich - also der Gerichtsvollzieher - erst einmal an all die Kohle ran, die du dort noch hast. Wovon dur dann die Miete zahlst, interessiert niemanden.
Die Ex ärgern... Das kann man hier nicht beantworten. Man weiß nicht, was sie so treibt und tut und macht. Neben diesen persönlichen "Erfolgsgefühlen" ist das im Moment wohl nicht ganz zielführend, denn du wirst sie nicht so ärgern können, dass die diese Maßnahmen lässt. Es bringt also nichts.

