(30-11-2025, 14:10)Paul Rosenberg schrieb: Die so festgelegten Umgänge laufen seit ca. einem Jahr reibungslos und ohne Unterbrechnung.
Als Übergangsregelung ist das aber kein Dauerkonstrukt. Und jede Änderung muss entweder zwischen den Eltern vereinbart werden oder durch einen Richter beschlossen.