Vor 1 Stunde
(Vor 11 Stunden)Blan schrieb: Aktuell zahle ich auch Stufe 1. Streitwert kann doch eigentlich nur die Differenz sein und nicht der volle Unterhalt, oder?Ist egal, selbst wenn die bestehende Stufe 1 ausgeurteilt wird musst du bezahlen, weil der Titel fehlt und somit die Klage als berechtigt und notwendig galt. Daher unbedingt Stufe 1 titulieren. Ich musste sogar mein hälftiges Verfahren zahlen, obwohl der Richter meinen Unterhalt unaufgefordert herabgesetzt hat. Ich wollte nicht mehr zahlen, der Richter fand, dass weniger reicht. Und das alles in einem Bereich unter Mindestunterhalt knapp über der Vorschusshöhe.

