09-11-2025, 20:23
Hallo Zusammen,
vielen Dank euch für die Rückmeldungen!
Ja, so hatte ich es in groben Zügen auch angedacht. Wobei ich einmal gelesen hatte, dass ein Anschreiben vor Einstellen des Unterhalts wohlwollend bei einer möglichen späteren gerichtlichen Auseinandersetzung gewertet würde (was immer das dann bringen soll).
Die Situation ist genau so, wie Nappo vermutet hat. Hatte auch schon überlegt, ob ich so freundlich sein möchte und den Unterhalt erst nach dem Abitur einstelle (wäre ein paar Monate später).
Der Wortlaut im Titel ist ...verpflichte mich...bis zum Erreichen der Volljährigkeit des Unterhaltsberechtigten...Unterhalt in Höhe von xx%...zu zahlen.
Kann KM ihr Einkommen wg. ihres zweiten Kindes (mit ihrem jetzigen Mann) für die spätere Berechnung nach unten bereinigen bzw. aufgrund ihres zweites Kinds etwas in Abzug bringen?
vielen Dank euch für die Rückmeldungen!
Ja, so hatte ich es in groben Zügen auch angedacht. Wobei ich einmal gelesen hatte, dass ein Anschreiben vor Einstellen des Unterhalts wohlwollend bei einer möglichen späteren gerichtlichen Auseinandersetzung gewertet würde (was immer das dann bringen soll).
Die Situation ist genau so, wie Nappo vermutet hat. Hatte auch schon überlegt, ob ich so freundlich sein möchte und den Unterhalt erst nach dem Abitur einstelle (wäre ein paar Monate später).
Der Wortlaut im Titel ist ...verpflichte mich...bis zum Erreichen der Volljährigkeit des Unterhaltsberechtigten...Unterhalt in Höhe von xx%...zu zahlen.
Kann KM ihr Einkommen wg. ihres zweiten Kindes (mit ihrem jetzigen Mann) für die spätere Berechnung nach unten bereinigen bzw. aufgrund ihres zweites Kinds etwas in Abzug bringen?

