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Unterhaltsfrage
#3
Die nächste Beamtin ,-) Bei Kontaktabbruch zum Kind seit 4 Jahren und diesem hervorragendem Kontakt zur Ex - wie oben schon steht - ruhig bleiben und weiter zahlen.
Bist Du dir wegen der Befristung nicht sicher, kannst du ja die Passage aus dem Titel hier einstellen.

Dann also den Unterhalt einstellen. Post kommt dann von denen in Kürze ,-) Ich würde dort niemandem einen "netten Brief" schreiben. Im Forum sind genügend Fälle, an denen man ablesen kann, wie diesem Wohlwollen entgegnet wird. Ich selbst habe damals in eigener Sache auch einfach eingestellt.

Wenn dann Post kommt, Auskunft geben und selbst Auskunft verlangen. Das übliche Prozedere, welches ab 18 eben gilt. Trocken und sachlich das Ding abwickeln. Die wollen nur dein Bestes: Dein Geld. Und du hast dann wenigstens mal die Position, auch etwas verlangen zu können. Zeugnisse, Nachweise, Einkommen der Mutter etc. pp.

Wenn das Kind ab 18 noch privilegiert ist - vielleicht macht es Abitur und lebt noch zuhause - ist es nach wie vor dem 9-jährigen gleichgestellt. Das Einkommen des Noch-Ehemannes deiner Ex fällt dir nicht auf die Füße, wird aber auch nicht berücksichtigt werden.
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Unterhaltsfrage - von befreit - 09-11-2025, 11:55
RE: Unterhaltsfrage - von p__ - 09-11-2025, 16:21
RE: Unterhaltsfrage - von Nappo - 09-11-2025, 19:22
RE: Unterhaltsfrage - von p__ - 10-11-2025, 11:12
RE: Unterhaltsfrage - von befreit - 09-11-2025, 20:23
RE: Unterhaltsfrage - von Austriake - 10-11-2025, 10:55

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