24-09-2025, 14:15
In RLP gilt:
Abschnitt 5 Mitwirkung der Eltern:
§ 37 Grundsatz (1) Die Eltern haben das Recht und die Pflicht, an der schulischen Erziehung ihrer Kinder mitzuwirken. (2) Eltern im Sinne dieses Gesetzes sind die für die Person des Kindes Sorgeberechtigten.
Fällt darunter auch das Anfordern von Zeugniskopien durch die Schule an Sorgeberechtigte?
Abschnitt 5 Mitwirkung der Eltern:
§ 37 Grundsatz (1) Die Eltern haben das Recht und die Pflicht, an der schulischen Erziehung ihrer Kinder mitzuwirken. (2) Eltern im Sinne dieses Gesetzes sind die für die Person des Kindes Sorgeberechtigten.
Fällt darunter auch das Anfordern von Zeugniskopien durch die Schule an Sorgeberechtigte?