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OLG Karlsruhe 30.04.2025 zum Unterhalt beim Wechselmodell
#3
Die haben geradezu panische Angst davor, dass im Wechselmodell "Jeder zahlt seine Kosten" hochkommt. Ein Milliardenmarkt wäre in Gefahr, Geldverschiebungen zwischen den Eltern würden wegbrechen.

Das kaputte Unterhaltsrecht fordert im Residenzmodell, das Kind betreut von Elternteil A solle Unterhalt bekommen nach der Lebensstellung des Kindes, die sich allein nach der Lebensstellung des Elternteils B richtet. So werden die Einkommensstufen der Düsseldorfer Tabelle begründet.

Im Wechselmodell lässt sich dieser Schwachsinn nicht mehr durchhalten, er zerschellt noch stärker an jeder Logik, auch wenn die Rechtspflege so tut als gäbe es eine Lösung. Das fängt schon. damit an, dass es gar keine eindeutige Lebensstellung des Kindes mehr gibt. Es gibt kein "Montag arm", "Dienstag reich". Das wäre so, wie wenn man behauptet, mit einer Nulldiät zu leben, weil man zwischen Frühstück und Mittagessen fasten würde.
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RE: OLG Karlsruhe 30.04.2025 zum Unterhalt beim Wechselmodell - von p__ - 24-09-2025, 10:46

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