15-09-2025, 11:03
Hallo zusammen.
Den Gedanken habe ich schon länger und möchte gerne von euch wissen, ob das tatsächlich etwas ist, was man im Auge behalten könnte oder kompletter Bockmist ist, von dem ich tunlichst die Finger lassen sollte.
Kurz die Fakten:
-Mindestlöhner in Vollzeit
-mit Wohngeld "aufgestockt", eher eine symbolische Summe: 25 Euro - habe ich einfach aus Prinzip mitgenommen
-Zahlung von 150 Euro im Monat gegenwärtig sehr "human" (Kein Titel, sondern einfach nur die Mitteilung, dass Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz gezahlt werden und ich da entsprechend was an die Stadt abdrücken muss.)
Grundgedanke: Wenn ich ab Anfang nächsten Jahres (nach erfolgter Erhöhung des Mindestlohns) von Vollzeit auf Teilzeit reduziere und zusätzlich mit Wohngeld aufstocke bleibt mir so ziemlich das Gleiche.
Macht es Probleme wenn ich im laufenden Wohngeldbezug mein Einkommen "korregiere"? Wann wäre ein guter, und wann ein eher schlechter Zeitpunkt dies mitzuteilen?
Falls von Relevanz: Ablauf des Wohngeldes (ist ja immer nur für 1 Jahr) und der neue Nachweis des Einkommens dürften recht nah beieinander liegen. Ca. Mitte 2026
Auf den Gedanken bin ich gekommen, weil mir ein Jobangebot mit deutlich mehr vorliegt. Aber beim Nachrechnen habe ich festgestellt, dass bei mir nichts ankommen würde. Das würde 1:1 abgezwackt werden. Das hat mich dann doch ein wenig sauer gemacht und versuche nun, das alles zu meinem Vorteil zu nutzen.
Den Gedanken habe ich schon länger und möchte gerne von euch wissen, ob das tatsächlich etwas ist, was man im Auge behalten könnte oder kompletter Bockmist ist, von dem ich tunlichst die Finger lassen sollte.
Kurz die Fakten:
-Mindestlöhner in Vollzeit
-mit Wohngeld "aufgestockt", eher eine symbolische Summe: 25 Euro - habe ich einfach aus Prinzip mitgenommen
-Zahlung von 150 Euro im Monat gegenwärtig sehr "human" (Kein Titel, sondern einfach nur die Mitteilung, dass Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz gezahlt werden und ich da entsprechend was an die Stadt abdrücken muss.)
Grundgedanke: Wenn ich ab Anfang nächsten Jahres (nach erfolgter Erhöhung des Mindestlohns) von Vollzeit auf Teilzeit reduziere und zusätzlich mit Wohngeld aufstocke bleibt mir so ziemlich das Gleiche.
Macht es Probleme wenn ich im laufenden Wohngeldbezug mein Einkommen "korregiere"? Wann wäre ein guter, und wann ein eher schlechter Zeitpunkt dies mitzuteilen?
Falls von Relevanz: Ablauf des Wohngeldes (ist ja immer nur für 1 Jahr) und der neue Nachweis des Einkommens dürften recht nah beieinander liegen. Ca. Mitte 2026
Auf den Gedanken bin ich gekommen, weil mir ein Jobangebot mit deutlich mehr vorliegt. Aber beim Nachrechnen habe ich festgestellt, dass bei mir nichts ankommen würde. Das würde 1:1 abgezwackt werden. Das hat mich dann doch ein wenig sauer gemacht und versuche nun, das alles zu meinem Vorteil zu nutzen.