Vor 8 Stunden
(Vor 11 Stunden)väterchen_frust schrieb: p__ hätte demnach natürlich Auskunft erhalten - Akteneinsicht bei der Schule, wozu diese verpflichtet ist und wogegen sie sich im vorliegenden Fall auch nicht verweigert hat. Oder eben KM auf Herausgabe verklagen. Beides nicht möglich für ihn, da er kein GSR hatte.Anträge auf Zeugnisse im Rahmen des § 1686 BGB sind schon seit Bestehen dieses § möglich gewesen. Logischerweise auch ohne GSR.