10-09-2025, 20:00
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 10-09-2025, 20:26 von väterchen_frust.)
(10-09-2025, 19:49)PeterPP schrieb:(10-09-2025, 19:36)väterchen_frust schrieb: Du hattest auch nie ein GSR
Schulen können sich auch weigern. Meint VG München.
Äpfel und Birnen? Der Schwerpunkt der Argumentation liegt - formaljuristisch völlig zurecht (?) - auf der Tatsache, dass 1.) Das Zeugnis vom anderen Elternteil einzuholen sei, nicht von der Schule selbst (Akteneinsicht wurde ja gewährt, nur eben kein "Übermittlungszwang" festgestellt - warum auch?) und dass 2.) Das Kind schlichtweg volljährig ist.
p__ hätte demnach natürlich Auskunft erhalten - Akteneinsicht bei der Schule, wozu diese verpflichtet ist und wogegen sie sich im vorliegenden Fall auch nicht verweigert hat. Oder eben KM auf Herausgabe verklagen. Beides nicht möglich für ihn, da er kein GSR hatte. Damit vergleicht schon er Äpfel mit Birnen, und du dann Birnen mit Pflaumen. Erstaunlich all das.
Interessant auch, dass in der Urteilsbegründung klar angerissen wird, dass die KM wohl ganz woanders lebt und sich um nix kümmert - aber die Schule gern als Fax- und Kopierservice nutzen wollte.