Vor 11 Stunden
(30-08-2025, 14:14)PeterPP schrieb: Was die Rechtsanwaltsgehilfin zu § 207 BGB auf Youtube (Link oben) gesabbelt hat, ist völliger Schwachsinn. Jetzt fehlt nur noch, dass sich Krankenschwestern oder Arzthelferinnen im Internet über die Feinheiten einer Herz-OP auslassen...
Nur mal aus Interesse: nach genau welcher Logik entstehen dann deine Posts zu unterhaltsrechtlichen Nischenthemen? Du scheinst dich gut auszukennen, ob du nun Verfassungsrichter oder Müllmann bist. Sollten deine Inhalte entsprechend deiner Profession oder entsprechend ihres fachlichen Gehalts bewertet werden?