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Frage zum Antrag auf Festsetzung von Unterhalt und Verjährung
#2
Willkommen im Forum
Also Peter hat was ähnliches hier
https://www.trennungsfaq.com/forum/showt...#pid221823
geschrieben.

Also 1 Jahr rückwirkend wäre wohl
möglich. Vielleicht kann er was dazu sagen .

Schicke eine Kopie dem Bürgergeld Amt .
Ansonsten dem Jugendamt fristgerecht antworten
dass du die Forderung nicht anerkennst.

Das Bürgergeld Amt muss laufenden Unterhalt bezahlen
wenn alles regulär beantragt wurde. (Titel)
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RE: Frage zum Antrag auf Festsetzung von Unterhalt und Verjährung - von Alimen T - Vor 7 Stunden

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