Vor 2 Stunden
@Alimen T. : Ja, das ist ein interessanter Gedanke, sozusagen anders herum gedacht. Letztlich geht es nur darum, dass jemand ein 50%iges Teileigentum hat. Wenn also nun ein "Wohnvorteil" berechnet wird, sind die gegensätzlichen Positionen die, dass die eine Seite sagt, dass der Wohnvorteil sich auf den Bereich bezieht, der tatsächlich bewohnt wird, die andere Seite sagt, der Wohnvorteil bezieht sich auf den tatsächlich sich im Besitztum des Vaters befindlichen Teil - auch wenn ein Teil dessen nicht bewohnt wird.
Die Unterhaltsmaximierer haben es relativ leicht, grundsätzlich neue Fantasie zu entwickeln. Es würde auch nicht wundern, wenn einer her ginge und würde sagen: Wenn Du 50% besitzt und nur 30% bewohnst, warum vermietest Du dann die anderen 20% nicht, denn dann könnten wir ja mehr Unterhalt fordern. Wäre eine weitere Variante. Und wahrscheinlich käme man bei einem ansonsten Mangelfall sogar damit auch durch
Die Unterhaltsmaximierer haben es relativ leicht, grundsätzlich neue Fantasie zu entwickeln. Es würde auch nicht wundern, wenn einer her ginge und würde sagen: Wenn Du 50% besitzt und nur 30% bewohnst, warum vermietest Du dann die anderen 20% nicht, denn dann könnten wir ja mehr Unterhalt fordern. Wäre eine weitere Variante. Und wahrscheinlich käme man bei einem ansonsten Mangelfall sogar damit auch durch