Vor 7 Stunden
Zitat:erscheint mir logisch
Erscheinungen, so weit sind wir schon... Gibt es Verfahren zu diesem Sachverhalt, die etwas aussagen? Das wäre doch der hilfreichere Punkt.
So wie ich https://openjur.de/u/63926.html verstehe, ist die Berechnung des Wohnvorteils ist an der tatsächlichen Nutzung und den damit verbundenen finanziellen Lasten auszurichten.
Auch in https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-b...os=0&anz=1 legt das Gericht eine realistische Betrachtung der tatsächlichen finanziellen Verhältnisse und nicht nur theoretische Werte zugrunde.
Das schliesst nicht aus, dass die Unterhaltsmaximierer den Sachverhalt in einem anderen Beschluss doch wieder auf Fiktionen und Unmöglichkeiten stellen. Der Wahnsinn kennt keine Grenze. Solches pauschale und verhöhnenden Gerotze ist dafür kennzeichnend: "Damit muss er leben." Gibt uns einfach dein Geld. Ist halt Pech, aber "damit muss man leben".