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Wohnvorteil berechnen... Teileigentum EFH
#3
Danke! Das bestätigt auch meine Auffassung. Ein weiteres Beispiel dafür, was die Jugendämter so raus knallen. Dann stellt man sich immer selbst in Frage, recherchiert, tut, macht und hat Diskussionen.

Vielleicht finde ich noch was vom BGH. Wenn nicht, sol das JA bei anderer Auffassung selbst die Rechtsgrundlage heraus suchen.
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RE: Wohnvorteil berechnen... Teileigentum EFH - von Nappo - 20-08-2025, 18:14

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