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Tanzschule des Kindes
#2
A: Nein. Das sind verschiedene Dinge, die nicht gegeneinander aufgerechnet werden können. Tanzschule ist Kind, Zugewinn ist Ex. Du kannst nur direkte Vereinbarungen schliessen. Wenn sie z.B. wirksam auf Zugewinn verzichtet, kannst du bei anderen Dingen grosszügig sein.
B: Eher nicht. Als Mehrbedarf ist sowas kaum durchzusetzen,
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Nachrichten in diesem Thema
Tanzschule des Kindes - von itler - 19-07-2025, 23:13
RE: Tanzschule des Kindes - von p__ - 20-07-2025, 11:22

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