20-07-2025, 11:22
A: Nein. Das sind verschiedene Dinge, die nicht gegeneinander aufgerechnet werden können. Tanzschule ist Kind, Zugewinn ist Ex. Du kannst nur direkte Vereinbarungen schliessen. Wenn sie z.B. wirksam auf Zugewinn verzichtet, kannst du bei anderen Dingen grosszügig sein.
B: Eher nicht. Als Mehrbedarf ist sowas kaum durchzusetzen,
B: Eher nicht. Als Mehrbedarf ist sowas kaum durchzusetzen,