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Kindesunterhalt selbstständig absetzen nach Kindestod?
#4
Rein rechtlich gilt der Titel weiter, auch wenn die Gründe wegfallen, weswegen er mal erstellt wurde. Natürlich wird kein normaler Mensch noch Unterhalt für ein totes Kind vollstrecken, aber sehr häufig sind unsere Exen eben nicht normal. Es können noch Forderungen kommen, z.B. nach Beerdigungskosten und wenn du nicht parierst, könnte durchaus irgendeine bösartige Aktion mit dem Titel folgen. Auf Nummer sicher gehen hat noch nie geschadet, während "macht doch eh keiner" durchaus schaden kann.
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RE: Kindesunterhalt selbstständig absetzen nach Kindestod? - von p__ - 23-06-2025, 17:09

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