(05-06-2025, 09:58)Nintendo schrieb:(04-06-2025, 23:32)Alimen T schrieb: Das sind vermutlich 1,5 Jahre wo man kein Unterhalt zahlen muss,
wenn die Gegenseite es verpennt.
Da man diesen merkwürdigen Weg gegangen ist, unterstelle ich mal Halbwissen bei
der Gegenseite .
Falls die Gegenseite es verpennt.. und wer weiß das schon. Eine beiläufige Aufforderung nach Gehaltsnachweisen reicht, dass dann 1,5 Jahre nachgezahlen muss, wenn sich das 1,5 Jahre zieht. Vielleicht reicht auch schon irgendein anderer Halbsatz des Anwalts im aktuellen Schreiben. Das ist schwer zu überblicken als Laie. Man kann gerne hier hoffen Geld zu sparen, aber bitte bei der realistischen Planung bleiben, das ab jetzt im Zweifel dem Kind und der Mutter verdammt Geld zugesprochen wird.
Natürlich, am sinnvollsten wäre es
das Geld schonmal monatlich auf
ein Tagesgeldkonto zu werfen
für den Fall einer Nachzahlung.